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  • 29.09.2020 · Nachricht · Ausfallschaden

    Geschädigter darf (auch langsames) Gutachten abwarten

    Der Geschädigte muss sich nicht darauf einlassen, Entscheidungen aufgrund mündlicher Informationen des Sachverständigen zu fällen. Das reicht nicht als Grundlage für fundierte Überlegungen. Den Ausfallschaden (hier: die Mietwagenkosten) während der Wartezeit auf das Gutachten muss der Schädiger übernehmen, entschied das OLG Bamberg.