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  • 28.08.2018 · Nachricht · Ausfallschaden

    Geschädigter darf auch beim Totalschaden auf Gutachten warten

    | Auch wenn ein Totalschaden sehr wahrscheinlich erscheint, darf der Geschädigte warten, bis er das Schadengutachten schriftlich vorliegen hat. Erst mit den Zahlen zu den Werten muss er sich auf die Suche nach einem Ersatzfahrzeug machen. Der dadurch erweiterte Ausfallschaden geht zu Lasten des Schädigers, entschied das LG Berlin. |