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  • 14.09.2016 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Fahrzeug nach Unfall nutzbar und dann Ersatzteilrückstand

    | Abermals hat mit dem AG Köln ein Gericht entschieden: Ist das Fahrzeug nach dem Unfall noch fahrfähig und verkehrssicher, ist der Geschädigte für eine Verlängerung der Reparaturdauer durch den Ersatzteilbeschaffungszeitraum selbst verantwortlich. Er hätte das Fahrzeug erst zur Reparatur geben dürfen, nachdem alle benötigten Ersatzteile eingetroffen sind. |