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  • 16.07.2020 · Nachricht · Ausfallschaden

    Erst Mietwagen, dann Nutzungsausfallentschädigung

    Wenn der Geschädigte zunächst einen Mietwagen nimmt und den nach einiger Zeit zurückgibt, kann er für die weitere Ausfallzeit Nutzungsausfallentschädigung verlangen. So entschieden das LG Krefeld (Urteil vom 04.06.2020, Az. 3 O 423/19, Abruf-Nr. 216600 , eingesandt vom Bundesverband der Autovermieter BAV, Berlin) und das AG Mühldorf am Inn (Urteil vom 13.07.2020, Az. 1 C 281/20, Abruf-Nr. 216915 , eingesandt von Rechtsanwalt Achim Wichtermann, Dorfen.)