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  • 16.07.2020 · Nachricht · Ausfallschaden

    Erst Mietwagen, dann Nutzungsausfallentschädigung

    | Wenn der Geschädigte zunächst einen Mietwagen nimmt und den nach einiger Zeit zurückgibt, kann er für die weitere Ausfallzeit Nutzungsausfallentschädigung verlangen. So entschieden das LG Krefeld (Urteil vom 04.06.2020, Az. 3 O 423/19, Abruf-Nr. 216600 , eingesandt vom Bundesverband der Autovermieter BAV, Berlin) und das AG Mühldorf am Inn (Urteil vom 13.07.2020, Az. 1 C 281/20, Abruf-Nr. 216915 , eingesandt von Rechtsanwalt Achim Wichtermann, Dorfen.) |