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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Ersatzwagen auf den Ehepartner zugelassen - Versicherer will Mietwagenkosten nicht erstatten

    | Regelmäßig wollen die Versicherer den Nachweis, wann bei einem Totalschaden das Ersatzfahrzeug zugelassen wurde. Davon wollen sie die Erstattung der Mietwagenkosten abhängig machen. Die Erstattung verweigern möchte ein Versicherer, weil der Geschädigte das Ersatzfahrzeug auf die Ehefrau zugelassen hat. Zurecht? |

     

    Frage: Für den Nachweis der Mietwagendauer und für die Zulassungskosten wollte der gegnerische Versicherer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 für das ersatzweise angeschaffte Fahrzeug einsehen. Die wurde vorgelegt. Allerdings wurde das Fahrzeug abweichend vom beschädigten nicht auf den Ehemann zugelassen, sondern auf die Ehefrau. Nun meint der Versicherer, der Geschädigte habe kein Ersatzfahrzeug gekauft und daher keine Ansprüche. Ist das richtig?

     

    Antwort: Der Geschädigte bei einem Unfall ist nicht zwingend der, der im Fahrzeugschein eingetragen ist. Der Geschädigte ist der Eigentümer. Da gibt es viele Möglichkeiten: