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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Ersatzteilbeschaffungsprobleme bei fahrfähigem Auto

    | Vom Geschädigten nicht beeinflussbare Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung gehen nicht zulasten des Geschädigten. Dieses Werkstattrisiko trägt der Schädiger nach Ansicht des LG Frankenthal/Pfalz auch dann, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall noch fahrfähig war. |

     

    Der Versicherer hatte sich auf den Standpunkt gestellt, bei einem nach dem Unfall noch fahrfähigen und verkehrssicheren Fahrzeug müsse der Geschädigte dafür sorgen, dass die Ersatzteile vorbestellt würden. Dann sei eine Verlängerung der Reparaturdauer aufgrund von Problemen bei der Ersatzteilbeschaffung ausgeschlossen. Das sah das LG anders: Schadenrechtlich darf ein Geschädigter, solange ihm hinsichtlich der Werkstatt kein Auswahlverschulden zur Last fällt, darauf vertrauen, dass die benötigten Ersatzteile problemlos lieferbar sind (LG Frankenthal/Pfalz, Urteil vom 1.2.2012, Az. 3 a C 49/11; Abruf-Nr. 120943).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Verwenden Sie in einem solchen Fall den Textbaustein 310 in der jeweiligen Variante „Markenwerkstatt bzw. freie Werkstatt“.
    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 4 | ID 32659140