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  • · Fachbeitrag · Glasschaden/Teilkasko

    Reibungen rund um den Glasschaden: Was Versicherer so alles haben und wissen möchten

    | Glasschäden sind für Versicherer ein Massenthema. Bei z. B. 100.000 Schadenfällen rund um die Scheiben macht es viel Geld aus, bei jedem Schaden fünfzig bis hundert Euro einzusparen. Deshalb haben die Versicherer ein scharfes Auge auf dieses Segment. Und immer wieder lassen einzelne Aktivitäten aufmerken. Jüngst sandte eine anwaltliche Leserin den Fragebogen eines Versicherers zum Glasschaden an die UE-Redaktion. Der enthält viele Fragen, deren Sinn sich nicht auf den ersten Blick erschließt. Erfahren Sie, was dahintersteckt und wie Sie darauf reagieren. |

     

    • Fragebogen des Versicherers

    Schadennummer:

    Versicherungsnummer:

    Ihr Zeichen:

    Ihre Nachricht vom:

    Kfz-Kennzeichen:

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    die Schadenmeldung haben wir unter der o. g. Schadennummer registriert.

     

    Bitte geben Sie die Schadennummer bei zukünftigem Schriftwechsel immer an. Vielen Dank.

     

    Für die weitere Prüfung übersenden Sie uns bitte noch folgende Schadennachweise:

     

    • eine Kopie des Reparaturauftrags
    • eine Kopie vom Material-/Lieferschein
    • Fotos der beschädigten Verglasung ‒ Fahrzeug als Ganzes und Schaden im Detail ‒ gerne per E-Mail an: kfz-glas@xyz:de

     

    Wir prüfen unsere Eintrittspflicht und bitten zur Beschleunigung der Angelegenheit um schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen:

     

    • wann, wie und wo erfolgte die erste Kontaktaufnahme zu unserem Kunden?
    • bitte beschreiben Sie Lage und Art der Beschädigung
    • wann und wo wurde die Reparatur durchgeführt?
    • wer hat die Reparatur ausgeführt?
    • in welcher Form wurde unser Kunde im Rahmen Ihrer vertraglichen Verpflichtungen belehrt (Abtretungsverbot, Widerrufsrecht)?
    • welche Nebenabreden wurden mit unserem Kunden getroffen?
    • wurden bereits Zahlungen auf den Rechnungsbetrag geleistet? Wenn ja, von wem und in welcher Höhe?
    • wurden Vergünstigungen angeboten, wenn ja in welcher Form? Bitte senden Sie uns diesbezügliche Nachweise, sofern vorhanden.

    Gemäß Versicherungsvertrag dürfen ggf. bestehende Ansprüche unseres Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag nur dann abgetreten werden, wenn wir dem schriftlich vorher zugestimmt haben. Abtretungserklärungen, die diese vertragliche Vereinbarung verletzen, akzeptieren wir nicht.

     

    Bitte senden Sie uns zukünftig vor Beginn der Reparatur einen Kostenvoranschlag sowie aussagekräftige Fotos des Fahrzeugs im Ganzen sowie der Beschädigung im Detail an die folgende E-Mail-Adresse:

     

    kfz-glas@xyz.de

     

    Wir werden unsere Eintrittspflicht dann prüfen und Ihnen dann kurzfristig das Ergebnis unserer Überprüfungen mitteilen.

     

    Mit freundlichen Grüße

    xyz AG

     

    Einige der Fragen haben einen klaren und nachvollziehbaren Hintergrund. Der Teilkasko-Glasschaden folgt nun einmal den Regeln, die sich aus den versicherungsvertraglichen Vereinbarungen ergeben.