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  • 25.01.2017 · Fachbeitrag · Vollkasko

    Sommerreifen an einem trockenen und eisfreien Wintertag

    | Es ist nach Ansicht das AG Papenburg nicht grob fahrlässig im Sinne der Vollkaskoversicherung, bei 1,8 Grad Celsius und weitgehend schnee- und eisfreier Straße auf Sommerreifen zu fahren. Folge: Verunfallt der Versicherungsnehmer dabei, darf der Vollkasko-Versicherer seine Leistungen nicht nach § 81 Abs. 2 VVG um 50 Prozent kürzen. |