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  • 22.07.2016 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Zwei Deutsche stoßen im Ausland zusammen

    | Wenn zwei Deutsche im Ausland einen Unfall miteinander haben, und der Versicherer des Schädigers ebenfalls seinen Sitz in Deutschland hat, gilt bei der Schadenhöhe deutsches Recht. Und der Geschädigte kann am Gericht seines Wohnsitzes klagen, entschied das AG Schwäbisch Gmünd. |