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  • 12.09.2018 · Nachricht · Versicherungsrecht

    Rote Kennzeichen: Entziehung ist bei Missbrauch ein „Muss“

    | Missbraucht der Inhaber rote 06-Kennzeichen, hat die Verwaltungsbehörde keinen Ermessenspielraum. Sie muss dem Inhaber die Kennzeichen entziehen, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Stade. |