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  • 28.08.2013 · Fachbeitrag · Mehrwertsteuer

    Totalschaden, Mehrwertsteuer und Leasing

    | Wenn der Leasingnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und nach dem Totalschaden wieder ein Fahrzeug least, muss der unfallgegnerische Versicherer auch die Mehrwertsteuer aus den Leasingraten erstatten. Die Erstattung ist allerdings der Höhe nach begrenzt auf die im Wiederbeschaffungswert enthaltene Mehrwertsteuer, urteilte das OLG München in einem komplizierten Fall. |