22.12.2014 · Fachbeitrag · Kasko
Zahlungsklage nach Sachverständigenverfahren
Hat der Kaskoversicherer auf die Aufforderung, ein Ausschussmitglied für das aufgerufene Sachverständigenverfahren zu benennen, nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist reagiert, und benennt der Versicherungsnehmer dann auch das zweite Ausschussmitglied, muss der Versicherer nach Vorlage des gemeinsamen Ergebnisses der beiden Sachverständigen auf dieser Grundlage abrechnen, entschied das LG Trier.
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