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  • · Fachbeitrag · Haftung

    Vorsicht, wenn Ihr Kunde dem Gegner Absicht unterstellt

    | Führt der Unfallgegner den Schaden absichtlich herbei, weil er mit einem „Ausbremsen“ den Geschädigten maßregeln will, haftet er zwar persönlich. Sein Haftpflichtversicherer muss dafür aber nicht eintreten, entschied das AG Bremen (Urteil vom 13.6.2013, Az. 9 C 16/13 ; Abruf-Nr. 142514 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Seien sie immer mehr als vorsichtig, wenn der Kunde sagt, das habe der Unfallgegner doch absichtlich gemacht. Denn die Umsetzung des Schadenersatzes hängt in solchen Fällen daran, ob beim Schädiger „was zu holen ist“. Und in dem Auffahrunfallgeschehen aus dem Bremer Fall gibt es ja nur zwei Möglichkeiten: Es war tatsächlich ein maßregelndes Ausbremsen. Dann ist der Versicherer des Gegners außen vor. Oder es war anders, dann ist der Kunde vermutlich selbst für den Unfall verantwortlich. Also ist das ein Fall für einen Anwalt und gegebenenfalls für die Vollkaskoversicherung.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Unfall in einer Reißverschlusssituation - ‚Das hat der doch mit Absicht gemacht‘“, UE 3/2012, Seite 18
    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 6 | ID 42898950