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  • 18.12.2013 · Fachbeitrag · Haftung

    Unfall nach Notstopp auf der Autobahn ohne Warndreieck

    | Wird bei einem Notstopp auf der Autobahn kein Warndreieck aufgestellt, kann dieses Versäumnis im Falle eines Unfalls eine Mithaftung in Höhe von 50 Prozent begründen. Für einen Notstopp wegen einer Panne würde nichts anderes gelten.Im konkreten Fall hatte ein Lkw-Fahrer auf der Autobahn angehalten, weil ihm übel geworden war und er sich übergeben musste (OLG Hamm, Urteil vom 29.10.2013, Az. 26 U 12/13; Abruf-Nr. 133854 ). |