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  • 876 Downloads in UE Unfallregulierung effektiv
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    18.08.2023 · Textbausteine · Kfz-Sachverständige · Gutachten

    584: Überlegungszeit, um Gutachen einzuholen (H)

    Es stellt kein schuldhaftes Zögern dar, wenn ein Geschädigter nicht gleich am nächsten Kalendertag einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragt, sondern zunächst über die Frage, ob ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, nachdenkt, ggf. weil er befürchtet, dass der gegnerische Versicherer nicht die vollständigen Sachverständigenkosten zahlen werde. Mit dem folgenden Textbaustein stellen Sie das gegenüber dem Versicherer klar.  > weiter

    08.08.2023 · Textbausteine · Kfz-Sachverständige · Sachverständigenhonorar

    583: Auch eine Zahlung der Rechnung nach Kürzung führt in die Indizwirkung (H)

    Mit dem folgenden Textbaustein legen Sie dar, warum auch die Zahlung der SV-Rechnungsdifferenz erst nach der Kürzung zur Indizwirkung der Rechnung führt.  > weiter

    18.07.2023 · Textbausteine · Downloads · Abschleppunternehmer

    582: Abschleppkosten bei Kaskoschäden (K)

    Mit dem folgenden Textbaustein kontern Sie das Argument des Versicherers, die Abschlepprechnung sei zu hoch. Darauf kommt es angesichts der im Kaskovertrag verwendeten Klausel, die die Erstattung der „Kosten des Abschleppens“ verspricht, nicht an.  > weiter

    18.07.2023 · Textbausteine · Kfz-Sachverständige · Gutachten

    581: Entsorgungskosten von Wohnfahrzeugteilen geht anders als bei Standardfahrzeugen (H)

    Die Formulierung nutzen Sie, um die Kosten für die Entsorgung von Wohnfahrzeugteilen durchzusetzen.  > weiter

    18.07.2023 · Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Kfz-Versicherung

    579: Kein Weisungsrecht des Versicherers, seine Dellen-Drücker zu nutzen (H)

    Es gibt kein Weisungsrecht des Versicherers, seine Dellen-Drücker zu nutzen. Also darf der Hagelschaden in einer vom Versicherungsnehmer selbst ausgesuchten Werkstatt beseitigt werden. Mit dem folgenden Textbaustein stellen Sie das klar.  > weiter

    18.07.2023 · Textbausteine · Autovermieter · Mietwagen

    580: Der vom Versicherer vermittelte Mietwagen war nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort (H)

    Den Baustein nutzen Sie, wenn der vom Versicherer vermittelte Mietwagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort war und der Geschädigte kurzerhand selbst bei der Reparaturwerkstatt ein Fahrzeug angemietet hat.  > weiter

    03.07.2023 · Textbausteine · Downloads · Weitere Themen

    RA065: Klagebaustein gegen die LogiCheck Argumente Zeithonorar und diverse Nebenkosten

    Nachfolgend finden Sie Klagebausteine gegen die LogiCheck-Argumente Zeithonorar und diverse Nebenkosten.  > weiter

    26.06.2023 · Textbausteine · Downloads · Weitere Themen

    RA063: Nutzungsausfall: Auch angebrochene Tage zählen (H)

    Für den Nutzungsausfall zählt jeder (auch angebrochene) Tag. Mit dem folgenden Textbaustein machen Sie dies gegenüber dem beklagten Versicherer geltend.  > weiter

    22.06.2023 · Textbausteine · Downloads · Weitere Themen

    RA057: Zur Vermutungswirkung des § 1006 BGB und den prozessualen Folgen

    Zu dem immer wiederkehrenden ins Blaue hinein erfolgenden Einwand, der Geschädigte sei gar nicht Eigentümer des Fahrzeugs und somit nicht aktivlegitimiert, bietet sich folgender Rechtsanwaltsbaustein an.  > weiter

    21.06.2023 · Textbausteine · Downloads · Weitere Themen

    RA062: Die SV-Kosten werden bei fiktiver Abrechnung nicht auf Grundlage der gekürzten Reparaturkosten berechnet

    Die SV-Kosten werden bei fiktiver Abrechnung nicht auf Grundlage der gekürzten Reparaturkosten berechnet. Mit dem Rechtsanwaltsbaustein weisen sie andersartige Ansinnen des Versicherers zurück.  > weiter

    21.06.2023 · Textbausteine · Downloads · Weitere Themen

    RA061: 130-Prozent-Rechtsprechung gilt auch für Motorräder (H)

    Den folgenden Anwaltsbaustein nutzen Sie, um klarzustellen, dass die 130-Prozent-Rechtsprechung auch für Motorräder gilt.  > weiter

    21.06.2023 · Textbausteine · Downloads · Weitere Themen

    RA060: Der vorgerichtliche Warnhinweis nach § 254 Abs. 2 BGB muss keine Angaben zu Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen enthalten

    Es überspannt die Anforderungen an den Warnhinweis gemäß § 254 Abs. 2 BGB, wen verlangt wird, den schon mit Angaben zu den Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen des Geschädigten zu unterfüttern. Denn das stellt die Rechtslage zur Vorfinanzierung aus eigenen Mitteln, die der BGH mehr als deutlich gemacht hat, auf den Kopf. Mit diesem Rechtsanwaltstextbaustein weisen Sie auf die Rechtslage hin.  > weiter

    21.06.2023 · Textbausteine · Downloads · Weitere Themen

    RA058: Abtretung und Rückabtretung vernichten nicht das Werkstattrisiko (subjektbezogener Schadenbegriff)

    Mit diesem Textbaustein können Sie sich gegen die These des Versicherers wehren, der Geschädigte könne sich nicht mehr auf die Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs und damit nicht auf die Grundsätze des Werkstattrisikos stützen, weil die Schadenersatzforderung zunächst vom ihmr an die Werkstatt abgetreten worden sei und vor der Klageerhebung von der Werkstatt auf ihn zurückübertragen worden sei.  > weiter

    21.06.2023 · Textbausteine · Downloads · Weitere Themen

    RA056: Vorgerichtlich auf Basis 100 Prozent gezahlt: Das ist ein deklaratorisches Anerkenntnis

    Der Versicherer erstattet vorgerichtlich die geltend gemachten Positionen ohne Vorbehalt zur Haftung dem Grunde nach auf der Basis hundertprozentiger Haftung. Allerdings kürzt er Positionen der Höhe nach. Die Differenz wird eingeklagt. Nun erhebt der Versicherer auch Einwendungen zur Haftung der Höhe nach. Doch das ist nun nicht mehr möglich. Mit der Musterformulierung können Sie dies in den Prozess einbringen.  > weiter

    21.06.2023 · Textbausteine · Downloads · Weitere Themen

    RA059: Preiserhöhung, bevor fiktive Abrechnung durch ist oder bevor der Geschädigte die Reparatur tatsächlich beauftragt

    Die massiven energiekostengetriebenen Preiserhöhungen der Werkstätten fordern geradezu heraus, bei noch (teiloffenen) Abrechnungen fiktiver Reparaturkosten, die ihren Anfang vor der Preiserhöhungsrunde nahmen, die Forderung vorgerichtlich oder im Gerichtsverfahren um die Preiserhöhungen zu erweitern. Denn nach der Rechtsprechung des BGH kommt es für den Schadenersatz auf die Preise zum Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung bzw. der letzten mündlichen Verhandlung an.  > weiter

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