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  • 07.12.2010 | Winterreifen

    Neue Urteile zum Winterreifenzuschlag für Mietwagen

    Folgende Gerichte sprechen den Mehrpreis für Winterreifen bei den Mietwagenkosten zu, weil der Maßstab der Normaltarif ist und dabei Winterreifen stets einen Aufpreis kosten:  

     

    Landgerichte

     

    Amtsgerichte

    • AG Dillingen an der Donau, Urteil vom 2.9.2010, Az: 1 C 398/10, eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn; Abruf-Nr. 103484
    • AG Kleve, Urteil vom 18.10.2010, Az: 30 C 81/10, eingesandt von Rechtsanwalt Lothar Schriewer, Düsseldorf; Abruf-Nr. 103838 (Zuschlag ja unter der Voraussetzung, dass das beschädigte Auto auch mit Winterreifen ausgerüstet war. Im konkreten Fall war das nicht so, weshalb der Anspruch abgelehnt wurde.)
    • AG Köln, Urteil vom 20.10.2010, Az: 265 C 481/09; Abruf-Nr. 103833 (in der Kölner Justiz ist die Mietwagenrechtsprechung wie Kraut und Rüben. Es ist schlicht Glücksache, an welchen Richter man gerät, siehe das ablehnende Urteil in der Übersicht in Unfallregulierung effektiv Ausgabe 11/2010, Seite 1)
     

     

    Beachten Sie: Negativ hat das AG Rheinberg entscheiden (Urteil vom 27.10.2010, Az: 12 C 132/10), ebenso das AG Neuss (Urteil vom 20.10.2010, Az: 70 C 1397/10). Winterreifen seien selbstverständlich und dürften deshalb keine Mehrkosten auslösen.