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  • 05.02.2010 | Wertminderung

    Hohe Wertminderung bei Oberklassewagen

    Bei einem Schaden in Höhe von 4.427,79 Euro an einem neun Monate alten und etwa 2.000 km gelaufenen Audi A6 2,7 hat das OLG Celle die vom Sachverständigen geschätzte Wertminderung von 1.600 Euro akzeptiert. (Urteil vom 30.9.2009, Az: 14 U 63/09; Abruf-Nr. 100338).  

    Beachten Sie: Das Gericht führte wörtlich aus, der „Minderwert dürfte bei Oberklassefahrzeugen eher höher ausfallen, weil Käufer dieser Fahrzeugklasse im Allgemeinen auf einen besonderen technischen Standard des Fahrzeugs Wert legen.“ Zurzeit kommt aber noch ein weiterer Faktor hinzu: Die typischen Flottenfahrzeuge sind mit einem Überangebot auf dem Gebrauchtmarkt präsent. Sie lassen sich schon in unfallfreiem Zustand eher schlecht vermarkten. Wenn der Käufer aber eine große Auswahl an unfallfreien Gebrauchten des gesuchten Typs vorfindet, dürfte sich ein fachgerecht reparierter Unfallschaden heute deutlicher auf den erzielbaren Verkaufspreis auswirken, als in normaleren Zeiten.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 4 | ID 133410