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  • 06.05.2008 | Werkunternehmerpfandrecht

    Verwertung eines einbehaltenen Autos

    In Ausgabe 3/2008 (Seite 15) haben wir Ihnen erläutert, unter welchen Voraussetzungen Sie vom Werkunternehmerpfandrecht Gebrauch machen können. Erfahrungsgemäß geraten die Betroffenen dadurch so unter Druck, dass sie Geldquellen auftun, um das Auto zurückzubekommen.  

     

    Kunde reagiert nicht

    Manchmal aber tut sich nichts. Dann hat es wenig Sinn, das Fahrzeug so lange zu behalten, bis es sich „kaputt gestanden“ hat. Es geht ja nicht um eine Abstrafung des Kunden, sondern um die Befriedigung einer offenen Forderung.  

     

    Verwerten solange noch ein Wert da ist

    Also ist es sinnvoll, sich frühzeitig um die Verwertung eines einbehaltenen Fahrzeugs zu kümmern. Je früher man das tut, desto eher besteht die Chance, aus dem Verwertungserlös befriedigt zu werden.