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  • 01.03.2007 | Vollkasko: Betriebsschaden

    Kollision Zugfahrzeug mit eigenem Anhänger

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die in nahezu allen Kaskoverträgen enthaltene Klausel wirksam ist, wonach die Kollision des Zugfahrzeugs mit dem eigenen Anhänger ein nicht versicherter Betriebsschaden sei. Das Urteil steht im Widerspruch zur Entscheidung des LG Essen zum gleichen Thema (siehe Ausgabe 5/2006, Seite 12). Dem Stuttgarter Urteil kann entnommen werden, dass die in Essen aufgeworfene Frage nach der Missverständlichkeit der Klausel dort gar nicht aufgeworfen wurde. In Essen ist die Klausel ja daran gescheitert, dass die AKB den Anhänger an mehreren Stellen auch „Anhänger“ nennen. In der umstrittenen Klausel ist aber davon abweichend vom „gezogenen Fahrzeug“ die Rede. Damit sei für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer das Missverständnis vorprogrammiert, in der Klausel sei ein Abschleppvorgang gemeint.  

    Unser Tipp: Solche Fälle gehören in die Hände eines spezialisierten Rechtsanwalts. Achten Sie aber darauf, dass dabei der Aspekt aus dem Essener Urteil Berücksichtigung findet. (Urteil vom 10.8.2006, Az: 7 U 73/06) (Abruf-Nr. 070655)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 5 | ID 115431