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  • 01.05.2007 | Unreparierte Inzahlungnahme

    Wertminderung trotz Veräußerung?

    Uns erreichte folgende Leserfrage: „Ein Kunde hat einen unverschuldeten Unfall. Das Fahrzeug ist elf Monate alt. Die Schadenhöhe beläuft sich auf 3.465 Euro, die Wertminderung liegt bei 500 Euro. Unser Kunde überlegt, ob er sich ein anderes, neues Fahrzeug zulegen soll. Der Schadenersatzanspruch würde in diesem Fall an uns abgetreten. Bei einer fiktiven Abrechnung mit konkreter Ersatzbeschaffung wird ja die komplette Instandsetzungssumme laut Gutachten inklusive Mehrwertsteuer erstattet. Wie sieht es aber in diesem Fall mit der Wertminderung aus?“  

     

    Wertminderung wirkt sich wirtschaftlich aus

    Auch die Wertminderung steht dem Kunden (und nach Abtretung Ihnen) zu. Denn sie wirkt sich wirtschaftlich ja auch aus. Die Wertminderung gleicht doch gerade den Schaden aus, der bei einem Weiterverkauf des Fahrzeugs wegen des Unfalls entsteht! Und in Ihrer Kalkulation müssen Sie jetzt berücksichtigen, dass Sie das Fahrzeug nach Instandsetzung nur unter wahrheitsgemäßer Offenbarung des Schadens verkaufen können. Also müssen Sie das beim Ankauf des beschädigten Fahrzeugs vom Kunden bei der Preisgestaltung bereits einkalkulieren.  

     

    Das ist ja geradezu der klassische Fall einer sich auswirkenden Wertminderung. Der umgekehrte Fall war früher das Problem: Da wurde stets behauptet, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug bis „zum Schrottplatz“ behalte, realisiere sich die Wertminderung nicht. Daher müsse erst abgewartet werden, ob der Geschädigte das Fahrzeug überhaupt verkaufe. Aber damit machte der BGH bereits im Jahr 1961 Schluss: Ab dem Unfallereignis ist das Fahrzeug weniger wert, unabhängig von Verkauf oder nicht.