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  • 06.05.2008 | Umstrittene Frage

    Ist die Mietpreisvorgabe der Versicherung wirksam?

    Eine Mietpreisvorgabe der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist unwirksam. So sieht es zumindest das Amtsgericht Kerpen (Urteil vom 8.4.2008, Az: 20 C 355/2007; Abruf-Nr. 081218). In diesem Fall hatte die gegnerische Versicherung dem Geschädigten Folgendes geschrieben:  

     

    Schreiben der Versicherung

    „Wenn Sie einen Mietwagen benötigen, ist die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeuges zu einem Tagespreis von brutto EURO 37,00 möglich (inkl. aller km und Haftungsbefreiung). Im Bedarfsfall rufen Sie uns bitte an.“  

    Ähnlich hat das AG Forchheim geurteilt. In jenem Fall hatte der Versicherer den Geschädigten auf verschiedene Internet-Angebote verwiesen. Begründung des AG: Internet-Angebote seien oft nicht generell verfügbar, sondern würden nur bestimmte Auslastungssituationen des Vermieters abbilden (Urteil vom 3.4.2008, Az: 71 C 872/07; Abruf-Nr. 081296).  

     

    Beachten Sie: Beide Urteile entsprechen in vollem Umfang dem bisherigen Verständnis des Schadenersatzrechtes.  

     

    Aktuelle BGH-Rechtsprechung zwingt zur Vorsicht