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  • 01.05.2007 | Tuning

    Auto getunt, Vollkasko weiß von nichts: leistungsfrei!

    Der Versicherungsnehmer hatte die Motorleistung von 66 auf 81 kW erhöht. Nach einem selbstverschuldeten Totalschaden verweigerte die Vollkaskoversicherung die Leistung und bekam vom OLG Koblenz Recht: Weil die Leistungssteigerung nicht gemeldet war, lag eine ungenehmigte Gefahrerhöhung vor. Auf einen konkreten Zusammenhang zwischen dem Tuning und dem Unfallhergang kam es dem Gericht nicht an. Die höhere Motorleistung berechtige die Versicherung, eine riskantere Fahrweise zu vermuten. (Urteil vom 14.7.2006, Az: 10 U 56/06) (Abruf-Nr. 070713)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 4 | ID 98079