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  • 07.12.2010 | Stundenverrechnungssätze

    Kein Verweis bei fünf Monate altem Leasingauto

    Bei der fiktiven Abrechnung eines Schadens an einem fünf Monate alten Auto kann der Versicherer nicht auf die Stundenverrechnungssätze einer freien Karosseriewerkstatt verweisen. Dabei spielt es keine Rolle, dass das beschädigte Auto ein Leasingwagen ist (AG Frankenthal/Pfalz, Urteil vom 25.10.2010, Az: 3 b C 235/10, mitgeteilt von Rechtsanwalt Jörg-Ullrich Cappel, Rüsselsheim; Abruf-Nr. 103856).  

    Wichtig: Der Versicherer vertrat auch den Standpunkt, wegen der Leasingeigenschaft seien keine UPE-Aufschläge geschuldet. Das ist falsch. Wenn die wegen des Fahrzeugalters relevante Markenwerkstatt im Reparaturfall UPE-Aufschläge berechnet, sind die auch fiktiv geschuldet. für den Verweis auf andere Werkstätten hat der BGH die Tabu-Grenze bei einem Alter von bis zu drei Jahren gezogen (Urteil vom 20.10.2009, Az: VI ZR 53/09; Abruf-Nr. 093676).  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 4 | ID 140680