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  • 07.12.2010 | Stundenverrechnungssätze

    Karosseriebetrieb als Subunternehmer gleichwertig

    Nach Ansicht des LG Mannheim gilt: Wenn der von der Versicherung benannte ZKF-zertifizierte Karosseriebetrieb regelmäßig im Unterauftrag für Markenwerkstätten tätig ist und Originalersatzteile verwendet, ist er technisch gleichwertig. Wenn das acht Jahre alte Fahrzeug des Geschädigten bereits außerhalb der Garantiezeit ist und bisherige Markentreue hinsichtlich des Services nicht nachgewiesen ist, kann fiktiv nur auf deren Grundlage abgerechnet werden. Voraussetzung allerdings ist, dass Preise genannt sind, die keine Versicherungssonderpreise sind (Urteil vom 22.10.2010, Az: 1 S 163/09; Abruf-Nr. 103853).  

    Beachten Sie: Es war zu erwarten, dass die Versicherer hinsichtlich der Verweiswerkstätten vortragen und beweisen, dass diese auch in erheblichem Umfang für Markenwerkstätten reparieren. Dass die Richter große Freiheiten hinsichtlich der Einschätzung der Gleichwertigkeit haben, hat der BGH bereits ausdrücklich entschieden. Insoweit ist das Argument nicht leicht vom Tisch zu wischen. Allerdings wird man differenzieren müssen: Wenn der Karosseriebetrieb nur die reinen Karosseriearbeiten macht, bei einem jedoch auch „Innereien“ betreffenden Schaden die Komplettierung und insbesondere die elektronische Einbindung weiterer Komponenten wie Scheinwerfer, Abstandsradargeräte etc. von der Markenwerkstatt übernommen wird, ist die Gleichsetzung der technischen Möglichkeiten sehr kritisch zu hinterfragen. Zurzeit geht es in diesen Streitigkeiten nur um fiktive Abrechnungen.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 5 | ID 140681