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  • 07.12.2010 | Stundenverrechnungssätze

    Gleichwertig wegen Referenzliste und Prüfbericht

    Arbeitet eine Karosseriewerkstatt umfangreich als Subunternehmer für Markenbetriebe und ist das durch eine Referenzliste nachgewiesen, ist die Gleichwertigkeit anzunehmen (AG Hagen, Urteil vom 7.10.2010, Az: 10 C 133/10; Abruf-Nr. 103926).  

    Beachten Sie: Das Urteil geht in die gleiche Richtung wie das vorstehend erwähnte des LG Mannheim: Dass Markenwerkstätten bei dem von der Versicherung benannten Karosseriebetrieb regelmäßig arbeiten lassen, belegt die fachliche Kompetenz. An anderer Stelle gehen dem Richter aber die Gäule durch. Ausdrücklich gegen den BGH nimmt er die Versicherungssonderpreise der Werkstatt zum Maßstab. Wirtschaftlich sei nicht nachvollziehbar, warum nicht der günstigste Preis genommen werden solle. Da übersieht er, dass nicht Betriebswirtschaft sondern Schadenrecht der Maßstab ist, und da gilt bis heute: Der Geschädigte führt Regie. Preise, die er nur mit Hilfe des Versicherers erzielen kann, sind im Haftpflichtschadenrecht tabu.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 5 | ID 140682