Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.12.2009 | Schadenabwicklung

    Sechs Wochen Zeit für Versicherer

    Wenn der Schädiger seiner eigenen Versicherung keine Informationen gibt und die Versicherung sich nachdrücklich um die Schadenmeldung bemüht, hat sie sechs Wochen Zeit, bevor sie auch ohne die erforderlichen Informationen regulieren muss (KG Berlin, Beschluss vom 30.3.2009, Az: 22 W 12/09; Abruf-Nr. 093798).  

    Beachten Sie: Schon vor Ablauf von sechs Wochen hatte der Geschädigte im Urteilsfall Klage gegen den Versicherer erhoben. Bis die Klage zugestellt wurde, hatte der Versicherer die bis dahin fehlenden Informationen. Daraufhin hat er sofort anerkannt, und jetzt ging es noch um die Prozesskosten. Die musste der Kläger selber tragen. Hätte er vor Klageerhebung auch den Schädiger in Person erfolglos zur Zahlung aufgefordert, wären die Prozesskosten zu dessen Lasten gegangen.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 6 | ID 131986