Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2006 | Reparaturverzögerung

    Werkstatt- und Ersatzteilrisiko muss Schädiger tragen

    Weitere Urteile belegen, dass das Risiko einer länger als im Gutachten prognostiziert dauernden Reparatur vom Schädiger zu tragen ist. In einem Rechtsstreit vor dem AG Nürnberg ging es um eine eigentlich in einem Tag zu schaffenden Instandsetzung. Der Geschädigte hatte sich sogar im Vorfeld bei der Werkstatt erkundigt, ob das notwendige Ersatzteil vorrätig sei. Das war der Fall. Beim Auspacken stellte die Werkstatt aber fest, dass das Teil schadhaft war. So kam es zur Verzögerung. Das AG Nürnberg: Der Geschädigte hat nichts falsch gemacht. Und von der Werkstatt kann auch nicht verlangt werden, dass jedes verpackt angelieferte Ersatzteil vorsorglich in Augenschein genommen wird. Die Verzögerung geht zu Lasten des Schädigers (Urteil vom 30.3.2006, Az: 20 C 9688/05; Abruf-Nr. 062296). In einem Verfahren vor dem LG Bonn hatte die Versicherung eingewandt, die Reparatur hätte schneller gehen können. Aber: Das Risiko einer nicht zügig durchgeführten Reparatur trägt der Schädiger (Urteil vom 23.6.2006, Az: 18 O 11/06; Abruf-Nr. 062297).  

    Beachten Sie: Das Thema ist ein Dauerbrenner. Unter etwas anderem Blickwinkel hatten wir es bereits in Ausgabe 5/2006, Seite 2 behandelt. Den dortigen Textbaustein („Reparaturverzögerung“) finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 1 | ID 97935