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  • 01.11.2006 | Rechtsberatungsgesetz

    Werkstatt-/Mietwagenvermittlung durch Versicherer

    Im Beitrag „Mietwagen darf maximal 33 Euro kosten“ in Ausgabe 8/2006 hatten wir auf Seite 13 am Rande darauf hingewiesen, dass die 8. Kammer des LG Nürnberg-Fürth ein Vermittlungsangebot einer Versicherung bezüglich eines billigen Mietwagens für unwirksam hält. Das Angebot verstoße gegen das Rechtsberatungsgesetz. Wir hatten diese Entscheidung mit vorsichtiger Skepsis kommentiert („…mag nützlich sein, es überzeugt aber nicht ganz“). Nun hat das gleiche Gericht – jedoch die 2. Kammer – gegensätzlich geurteilt: In einem solchen konkreten Vermittlungsangebot liege kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz.  

    Beachten Sie: Wer sich auf die derartig begründete Unwirksamkeit eines Vermittlungsangebots – im konkreten Fall ging es um einen Mietwagen, aber entsprechende Angebote hinsichtlich der Werkstatt sind ja ebenfalls der Alltag – verlässt, bewegt sich also auf dünnem Eis. Unsere sonstigen Hinweise zu Mietwagen-Billigangeboten in der Ausgabe 8/2006 sind aber nach wie vor gültig.  

    Unser Tipp: Bezüglich Vermittlungsangeboten in andere Werkstätten lesen Sie in den Beitrag „Dauerbrenner: Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung“ auf Seite 15 dieser Ausgabe. Die dortigen Grundsätze gelten im Haftpflichtschadenfall natürlich erst recht bei einer tatsächlich durchgeführten Reparatur. Darauf muss sich Ihr Kunde also aus anderen Gründen als der eventuellen formalen Unwirksamkeit des Angebots keinesfalls einlassen. (Urteil vom 5.10.2006, Az: 2 S 4366/06) (Abruf-Nr. 063109)  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 5 | ID 97977