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  • 01.11.2007 | Rechtsberatung

    Rechtsdienstleistungsgesetz nimmt vorletzte Hürde

    Der Bundestag hat am 11. Oktober das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verabschiedet. Es soll das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1961 ablösen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 30. November 2007 mit dem Gesetz befassen. Nach Ansicht von Insidern ist die Verabschiedung durch den Bundesrat nur noch Formsache. Dann soll das Gesetz noch im Dezember 2007 verkündet werden und am 1. Juli 2008 in Kraft treten. Mit der Gesetzesreform wird rund um die Unfallbearbeitung in den Werkstätten einiges leichter werden, falls der Geschädigte anwaltliche Hilfe ablehnt.  

    Beachten Sie: Wir werden Ihnen in der Ausgabe 1/2008 die wichtigsten Änderungen für die Regulierungspraxis vorstellen – sofern der Bundesrat das Gesetz verabschiedet. Denn auf die Änderung muss sich jede Werkstatt vorbereiten: Sie benötigt ab Geltung des RDG neue Formulare. Ferner sollte jede Werkstatt über eine Kooperation mit einem spezialisierten Rechtsanwalt nachdenken.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 1 | ID 115662