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  • 02.06.2010 | Mietwagen

    Wenn Datenbanken das Denken ersetzen

    Schwalbach ist ein Ort im Taunus und liegt damit im „Speckgürtel“ um Frankfurt am Main. Dort ereignete sich der Unfall in einem Fall vor dem LG Frankfurt, und deshalb wurde auch erstinstanzlich vor dem AG Königsstein im Taunus geklagt. Der Versicherer legte im Prozess zwei Vergleichsangebote aus Saarbrücken und Dillingen an der Saar vor. Das liege 9 bzw. 15 km vom Unfallort entfernt. In der Nähe von Saarbrücken gibt es tatsächlich auch einen Ort namens Schwalbach. Eine solche Verwechslung kann bei der Datenbankrecherche passieren. Warum aber ein Anwalt, der die Schriftsätze an das AG Königstein schickt, weil in dessen Bezirk der Unfallort liegt, das nicht bemerkt, lässt deutliche Schlüsse zu, dass Mietwagenprozesse als Massenware bearbeitet werden. Kommen noch zentral arbeitende, also nicht ortskundige Anwaltskanzleien dazu, nimmt die Posse ihren Lauf (nachzulesen im Berufungsurteil des LG Frankfurt/Main vom 21.4.2010, Az: 2 -16 S 9/10; Abruf-Nr. 101640)  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 2 | ID 136148