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  • 01.06.2007 | Mietwagen

    ...können wir für 29 Euro Mietwagen vermitteln...

    Der Geschädigte hatte schon einen Unfallersatzwagen angemietet, als er von der Versicherung Post bekam: Durch Vermittlung der Assekuranz könne er bei einer Autovermietung für 29 Euro einen Mietwagen bekommen. Dazu das AG Krefeld: Wenn der Geschädigte bereits ein Auto gemietet hat, ist der bloße Hinweis der Versicherung auf eine günstige Möglichkeit nicht ausreichend. Mindestens hätte die Versicherung erklären müssen, dass dem Betroffenen weder organisatorisch noch finanziell durch den Mietwagenwechsel Aufwand entstehe. Insbesondere muss sie erklären, dass eventuelle Forderungen des Erstvermieters wegen „Abbruchs“ des Vertrags von ihr übernommen werden.  

    Beachten Sie: Im konkreten Fall lag der Vermieter mit seinem Tarif auf Schwacke-Mietpreisspiegelniveau. Die Versicherung wurde also verurteilt, trotz des (verspäteten) Hinweises auf die „günstige Möglichkeit“, die Mietwagenrechnung voll zu übernehmen. (Urteil vom 28.2.2007, Az: 4 C 314/06) (Abruf-Nr. 071710)  

    Unser Service: Einen Textbaustein dazu finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 1 | ID 99410