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  • 04.03.2011 | Mietwagen

    Keine Herabstufung wegen Alters oder niedrigen WBW

    Auch wenn der unfallbeschädigte Pkw schon alt und der WBW niedrig ist, steht dem Geschädigten ein gleich großer Wagen zu. Der Anspruch auf den Mietwagen ist also nicht am Wert, am Alter oder an der Laufleistung des Unfallfahrzeugs festzumachen. Das belegen zwei aktuelle Entscheidungen des AG Kassel (Urteil vom 17.2.2011, Az: 414 C 2182/09; Abruf-Nr. 110656) und des AG Landau/Pfalz (Urteil vom 26.1.2011, Az: 4 C 481/10; Abruf-Nr. 110657).  

    Praxishinweis: Der deutsche Durchschnitts-Pkw ist um die acht Jahre alt. Folglich ist der deutsche Durchschnittsunfall von dieser Frage betroffen. Entsprechend hoch wäre das Potenzial für die Versicherer. Wir werden jedoch nicht müde, darauf hinzuweisen, dass die Mietwagengröße nicht nur eine Prestigefrage ist. Manchmal geht es nicht - wesentlich - kleiner. Der Siebensitzer, die notwendige Anhängelast, ein speziell erforderliches Kofferraumvolumen, alles das kann eine Fahrzeugauswahl deutlich unterhalb der Größe des beschädigten Wagens unmöglich machen. So ist es einzig richtig, wenn sich die Rechtsprechung nur am Typ des beschädigten Autos orientiert und nicht an den Wert bestimmenden Faktoren.  

     

    Unser Service: Den entsprechenden Textbaustein 162 haben wir im Online-Service aktualisiert.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 3 | ID 142737