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  • 05.07.2010 | Mietwagen

    Fahrschulmietwagen selbst „gestrickt“

    Anders als in den bisher von uns berichteten Fällen beschädigter Fahrschulwagen und deren Mietwagenersatz (Ausgaben 5/2010, Seite 5 und 8/2009, Seite 14) lief es in einem Fall vor dem AG Essen. Dort wurde ein normaler Mietwagen genommen, der vorübergehend mit einer ebenfalls gemieteten Doppelpedalausrüstung ausgerüstet wurde. Ergebnis: Mietwagentarif nach Schwacke zuzüglich der Kosten für die Miete und für den Ein- und Ausbau der Pedalerie. (Urteil vom 20.5.2010, Az: 25 C 144/10) (Abruf-Nr. 101923)  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 6 | ID 136839