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  • 03.06.2011 | Mietwagen

    Bei altem Auto Mietwagengruppe abstufen?

    Die Abstufung der Mietwagenklasse wegen Alters des beschädigten Autos ist heftig umstritten. Aktuell haben zwei Amtsgerichte diesen Weg beschritten:  

    • Nach Ansicht des AG Buchen darf der Geschädigte nur ein um zwei Gruppen kleineres Auto auf Kosten des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer anmieten, wenn sein eigenes Auto schon mehr als zehn Jahre alt ist und mehr als 200.000 km auf dem Buckel hat (Urteil vom 5.5.2011, Az: 1 C 82/11; Abruf-Nr. 111818).

    Praxishinweis: Überwiegend stufen die Gerichte nicht wegen Alters ab, wenn der Unfallwagen zwar alt, aber noch voll nutzbar war. Insoweit bilden die Urteile aus Buchen und Heidelberg eher die Ausnahme. Bei der derzeitigen Rechtsprechung des BGH ist anzunehmen, dass dieser sich auf den Standpunkt stellen wird, diese Frage sei in das Ermessen des Instanzgerichtes gelegt, und sich nicht einmischen würde. Mithin wird man solche Urteile hinnehmen und sich lokal darauf einstellen müssen.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 6 | ID 145603