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  • 05.03.2008 | Mietwagen

    Beendigung des Mietvertrags nach „34 Euro-Hinweis“

    Der Hinweis der Versicherung auf die Möglichkeit, ein Fahrzeug günstiger anzumieten, ist jedenfalls dann unbeachtlich, wenn er erst nach Abschluss eines Mietvertrags erfolgt (AG Salzgitter, Urteil vom 18.12.2007, Az: 25 C 95/07; Abruf-Nr. 080667).  

    Beachten Sie: Weil klar war, dass eine Wiederbeschaffung anstand, hatte der Geschädigte einen Mietvertrag für einen bestimmten Zeitraum angemietet. Es war also ein Endtermin im Vertrag vereinbart. Kurz nach Anmietung wies die Versicherung auf eine Mietmöglichkeit für 34 Euro hin. Das war, so das AG, zu spät. Außerdem bezog sich das Angebot auf ein Fahrzeug der Gruppe 3. Der Geschädigte hatte aber eines der Gruppe 4.  

    Wie üblich stritt man im Prozess zusätzlich um „das volle Programm“, denn auf die Rechnung in Höhe von 1.884,28 Euro hatte die Versicherung 340 Euro bezahlt. Ergebnis: Der Geschädigte darf zunächst das schriftliche Gutachten abwarten. Ihm stehen sowohl ein Zuschlag von 30 Prozent auf den Normaltarif zu als auch die Kosten für einen zweiten Fahrer und für die Vollkaskoversicherung. Das gleiche gilt für die Zustellung und Abholung.  

    Unser Tipp: Beachten Sie den Textbaustein Nummer 158.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 1 | ID 118007