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  • 05.08.2010 | Mietwagen

    Auch bei altem Auto besteht Mietwagenanspruch

    Der Anspruch auf einen Mietwagen hängt nicht vom Alter und Wert des beschädigten Fahrzeugs ab. Weil es keinen Markt für gebrauchte Mietwagen gibt, kann dem Geschädigten nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass die Mietwagenkosten in einem unangemessenen Verhältnis zum Fahrzeugwert stehen. Allerdings muss der Geschädigte dann eine Klasse kleiner mieten (LG Dresden, Urteil vom 19.3.2010, Az: 4 S 499/09; Abruf-Nr. 102326).  

    Hintergrund: Es ging um einen Mercedes-Youngtimer der 124er Baureihe mit der seltenen Motorisierung 260 E, der in der Mietwagenklasse 9 eingeordnet ist. Der Geschädigte, der auch wieder ein solches Fahrzeug erworben hatte, mietete ein Fahrzeug der Gruppe 7. Das hat das LG Dresden mit obigen Erwägungen akzeptiert.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 3 | ID 137622