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  • 05.11.2009 | Mietwagen

    Auch bei 300 Euro WBW Anspruch auf Mietwagen

    Dass der bei dem Unfall total fahrunfähig beschädigte Wagen nur noch einen Wiederbeschaffungswert (WBW) von 300 Euro hatte, hindert nicht den Anspruch auf den Mietwagen. Das gilt auch, wenn der Mietwagen am Ende ein Mehrfaches des WBW kostet (LG Bonn, Urteil vom 10.7.2009, Az: 5 S 266/08; Abruf-Nr. 093426).  

    Beachten Sie: Allerdings deutet das Gericht an, dass der Geschädigte nur Anspruch auf den kleinsten Mietwagen habe. Dazu musste es aber nicht entscheiden, weil der Geschädigte ohnehin ein Fahrzeug der kleinsten Gruppe angemietet hatte. Im Prinzip ist der Gedanke des Gerichts nachvollziehbar. Jedoch ist er nicht immer in letzter Konsequenz durchzuhalten. Wenn zum Beispiel der billigste Mietwagen ein Smart wäre, der Geschädigte aber mit den zwei Sitzen nicht auskommt, steht ihm gewiss der kleinste Viersitzer zu.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 4 | ID 131323