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  • 01.02.2007 | Mietwagen

    Abrechnung gemäß BAV-GDV-Papier von Gericht akzeptiert

    In Ausgabe 11/2006 auf Seite 7 f. haben wir Ihnen das gemeinsame Papier des Bundesverbands der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) und des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft vorgestellt (GDV). Das Papier stellt den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ der Verbände dar. Sein Kerninhalt: Normaltarif plus Zuschlag für Unfallersatzmehrleistungen. Alle weiteren Zusatzleistungen wie zum Beispiel Zustellung, Winterreifen, Haftungsbefreiung etc. sind gesondert auszuweisen. Über die Höhe des pauschalen Zuschlags lagen die Vorstellungen der Verbände jedoch weit auseinander. Dass es sinnvoll ist, nach diesem Schema abzurechnen, zeigt ein Urteil des AG Pfaffenhofen an der Ilm. Das Gericht konnte nämlich auf Grundlage des Schemas den Fall Punkt für Punkt durchprüfen:  

    • Den Normaltarif hat es mit der aktuellen Schwacke-Liste abgeglichen und auf den so gefundenen Betrag einen Aufschlag von pauschal 30 Prozent berechnet (siehe insoweit auch Ausgabe 10/2006, Seite 1).
    • Die Haftungsbefreiungskosten hat es akzeptiert, gerade weil das nicht vollkaskoversicherte Auto des Geschädigten schon recht alt war. Denn der Mietwagen war eben deshalb deutlich wertvoller, als das kaputte Fahrzeug. Entsprechend höher ist auch das Risiko des Geschädigten, wenn er mit dem Mietwagen einen Unfall baut (siehe Ausgabe 9/2006, Seite 7 bis 8).
    • Die Zustell- und Abholkosten in Höhe von 50 Euro gingen als angemessen durch.
    • Die Mehrkosten für Winterreifen in Höhe von täglich fünf Euro wurden ebenso akzeptiert.

    (Urteil vom 15.12.2006, Az: 2 C 798/06) (Abruf-Nr. 070026)  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 1 | ID 98028