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  • 01.07.2006 | Mietwagen

    30 Prozent Zuschlag auf den Normaltarif

    In der Diskussion um den Mietwagentarif hat sich herauskristallisiert, dass die Basis für den Mietwagentarif der „Normaltarif“ ist (siehe Ausgabe 5/2006, Seite 6 ff.). Für die Mehrleistungen in der Situation der „Unfallersatzvermietung“ (Vorfinanzierung etc.) darf auf den Normaltarif ein pauschalierter Aufschlag berechnet werden. Nun hat mit dem LG Köln ein weiteres Gericht diesen Zuschlag mit 30 Prozent auf den Normaltarif bemessen (Urteil vom 16.3.2006, Az: 27 O 286/05; Abruf-Nr. 061732).  

    Beachten Sie: In der Rechtsprechung zeichnet sich ein gewisser Trend zu 30 Prozent Aufschlag auf den Normaltarif ab, und auch marktführende Versicherungen akzeptieren diese Größenordnung. Entscheidend und umstritten ist aber weiterhin die Frage, wie die Worthülse „Normaltarif“ mit Leben zu erfüllen ist. Antworten darauf finden Sie in der folgenden Kurzinformation.  

    Unser Tipp: Den Textbaustein aus der Ausgabe Mai 2006 („Angemessenheit der Höhe nach“) haben wir unter Berücksichtigung der Entscheidung des LG Köln aktualisiert. Sie finden ihn nachfolgend unter „weitere Dokumente“.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 5 | ID 97892