Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.03.2008 | Mehrwertsteuer

    Unreparierte Inzahlungnahme und Ersatzkauf

    Der Geschädigte rechnet einen Reparaturschaden fiktiv ab, weil er nicht reparieren lässt. Stattdessen kauft er ein anderes Fahrzeug, dessen Kaufpreis höher ist, als die kalkulierten Bruttoreparaturkosten. In diesem Fall steht ihm Bruttoreparaturbetrag aus dem Gutachten zu. Es kommt nicht darauf an, ob im Kaufpreis für das Fahrzeug Umsatzsteuer ausgewiesen ist (AG Montabaur, Urteil vom 8.11.2007, Az: 10 C 334/07; Abruf-Nr. 080615; eingesandt von Rechtsanwalt Wolfgang Fensch, Koblenz).  

    Der BGH hatte entschieden: Wenn der Geschädigte nach einem Totalschaden ein anderes Fahrzeug zu einem Preis erwirbt, der den Bruttowiederbeschaffungswert übersteigt, darf aus dem Wiederbeschaffungswert keine Mehrwertsteuer herausgekürzt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob für den Ersatzkauf ausgewiesene Mehrwertsteuer aufgewendet wurde (siehe Ausgabe 1/2005, Seite 1). Weil Ersatzbeschaffung und Instandsetzung schadenrechtlich gleichwertig sind, war für den, der es sehen wollte, die im Urteil des AG Montabaur entschiedene Frage also seitdem klar zu beantworten. So hatten wir es in der Ausgabe 3/2006 (Seiten 5 bis 8) bereits erläutert. Das Urteil ist die Bestätigung.  

    Beachten Sie: Das Argument aus der Versicherungswirtschaft, es liege in solchen Fällen eine unzulässige Kombination von fiktiver und konkreter Abrechnung vor, liegt neben der Sache.  

    Für den Fall der zunächst fiktiven Abrechnung und einer späteren Ersatzbeschaffung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer siehe auch Ausgabe 10/2007, Seite 1: Das Argument, der Geschädigte habe sich für die fiktive Abrechnung entschieden, was eine spätere konkrete Abrechnung ausschließe, verfängt also auch nicht.  

    Unser Tipp: Den entsprechenden Textbaustein mit der Nummer 032 haben wir für Sie im Online-Service unter „myIWW“ aktualisiert.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 5 | ID 118000