01.01.2006 | Mehrwertsteuer-Erstattung
Gelten die Regeln zur Nichterstattung der Mehrwertsteuer auch bei Kaskoschäden?
Ein Leser hat sich mit folgender Frage an die Redaktion gewandt: Ich habe ein Unfallauto (kein Totalschaden) von einem Privatkunden in Zahlung genommen für ein ihm verkauftes Fahrzeug.
Jetzt zieht die Vollkasko von den im Gutachten ermittelten Reparaturkosten die Mehrwertsteuer ab. Ist das denn so richtig? Wir geben im Folgenden die Antwort.
Unterschied zwischen Haftpflicht und Kasko
Zunächst einmal: Kaskoversicherungsrecht ist etwas grundsätzlich anderes als Schadenersatzrecht. Das Schadenersatzrecht stellt gesetzlich normierte Regeln zur Verfügung, weil die Beteiligten eines Haftpflichtschadens ja stets „Zufallsbekanntschaften“ sind. Wenn der eine gegen den anderen einen Anspruch hat, muss es generelle Regeln geben, weil die Beteiligten vorher keine Regeln für sich festlegen konnten.
Die Beteiligten beim Kaskoschaden hingegen sind der Versicherungsnehmer und sein Kaskoversicherer. Die stehen in einem vertraglich geregelten Verhältnis zueinander, wonach der Versicherer unter bestimmten Umständen für Schäden aufkommen muss, die der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat. Weil beide gezielt und gewollt zueinander gefunden haben, konnten sie vertraglich die „Spielregeln“ vereinbaren. Kaskorecht ist also pures Vertragsrecht.
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