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  • 01.08.2006 | Leserfrage

    Ausfallkosten wegen Ersatzteilverzögerung

    Frage: Wesentliche Ersatzteile waren im Lieferrückstand, aus der Reparaturdauer laut Gutachten von vier Tagen wurden acht. Die Versicherung meint nun, nur für die veranschlagten Reparaturtage die Nutzungsausfalllentschädigung zahlen zu müssen. Den Rest könne der Kunde von uns beanspruchen. Hat sie Recht?  

    Antwort: In der Ausgabe 3/2006 hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass Zeitverzögerungen durch Ersatzteilbeschaffungsprobleme zu Lasten des Schädigers gehen. Verlängert sich dadurch der Ausfallzeitraum, muss die Versicherung die Mehrkosten im Hinblick auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung übernehmen. Immer wiederkehrende Versuche von Versicherungen, diese Mehrkosten der Werkstatt aufzubürden, finden im Gesetz keine Stütze. Ein weiteres Urteil, dass das „Ersatzteilrisiko“ klar dem Schädiger aufbürdet, ist das des OLG Nürnberg (Urteil vom 3.2.2005, Az: 2 U 2242/04; Abruf-Nr. 062148).  

    Unser Tipp: Bei absehbar längeren Verzögerungen sollte die Versicherung vorab im Sinne von § 254 Absatz 2 BGB gewarnt werden. Einen Textbaustein dazu finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 5 | ID 97916