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  • 07.04.2010 | Leserforum

    Was zählt - Gutachten oder „Prüfung“?

    Ein Leser fragt: „Bei ,130 Prozent-Schäden´ erleben wir regelmäßig Folgendes: Wir reparieren blitzsauber nach Gutachten. Der Versicherer lässt durch einen eigenen Sachverständigen nachbesichtigen, wohl in der Hoffnung darauf, dass nicht nach Gutachten repariert wurde. Der Gutachter der Versicherung staunt, lobt unsere Arbeit und geht wieder.  

     

    Dann kommt ein Brief der Versicherung, man habe das Gutachten prüfen lassen. Ergebnis: Der Wiederbeschaffungswert sei zu hoch. Wenn man den ,richtigen´ Wiederbeschaffungswert ansetze, sei die Reparatur von Anfang an zu teuer, nämlich jenseits der 130-Prozent-Grenze gewesen. Die Versicherung zahlt nur den Wiederbeschaffungsaufwand. Kann das richtig sein?“  

     

    Unsere Antwort

    Nein, das ist nicht richtig. Der Geschädigte darf sich auf das Gutachten verlassen. Das folgt aus der Funktion der Expertise.