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  • 07.12.2010 | Leserforum

    In Unterführung „abgesoffen“: Überschwemmungsschaden?

    Ein Leser fragt: „An einem der Tag mit ungewöhnlichen Regenmengen wollte unser Kunde mit dem Auto durch eine voll gelaufene Unterführung fahren. Dabei hat er die Wassertiefe unterschätzt. Er blieb stecken, das Auto nahm durch eindringendes Wasser Schaden. Kann das unter dem Gesichtspunkt des Überschwemmungsschadens mit der Teilkaskoversicherung abgerechnet werden?“  

    Unsere Antwort: Nein. Ein Anspruch auf Ersatz eines Überschwemmungsschadens setzt voraus, dass das Wasser zum Auto kommt. Kommt hingegen das Auto zum Wasser, fehlt es an einem wesentlichen Kriterium: Nach den Bedingungen muss die Überschwemmung unmittelbar auf das Fahrzeug einwirken. In einem Fall wie dem beschriebenen wirkt das Wasser aber erst durch den Schritt des Hineinfahrens auf das Fahrzeug ein. So hat es jüngst zum Beispiel das AG Krefeld mit Urteil vom 25. Juni 2010 entschieden (Az: 6 C 456/09).  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 6 | ID 140684