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  • 11.05.2010 | Haftung

    Schutzbriefversicherer haftet nicht für Abschlepper

    Organisiert die hinter einem Schutzbrief stehende Versicherungsgesellschaft den Transport eines Abschleppvorgangs, haftet sie nicht für einen dabei entstehenden Schaden. Denn sie ist lediglich Vermittler eines Vertrags zwischen dem Inhaber des Schutzbriefs und dem Abschleppunternehmer. Der Betroffene muss ich an den Abschleppunternehmer selbst wenden (AG München, Urteil vom 24.8.2009, Az: 242 C 9706/09; Abruf-Nr. 101368).  

    Beachten Sie: Es ging um einen Fall eines Transports im Ausland. Da sah der Betroffene offenbar Schwierigkeiten hinsichtlich der Durchsetzung des Anspruchs und versuchte es beim Schutzbriefversicherer selbst. Der aber könnte allenfalls dann haften, wenn er einen von vornherein erkennbar unfähigen Unternehmer ausgewählt hätte, ihm also ein Auswahlverschulden zur Last fiele.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 4 | ID 135625