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  • 06.10.2010 | Haftung

    Amtshaftung der Behörde bei Auto ohne Versicherung

    Ist das unfallverursachende Auto zwar zugelassen, aber ohne Versicherungsschutz unterwegs und hat der Versicherer der Straßenverkehrsbehörde die Nichtzahlung der Prämie und den deshalb entfallenen Versicherungsschutz angezeigt, gilt: Die Behörde haftet für den Unfallschaden, wenn sie nicht ausreichend bemüht war, das Kennzeichen zu entstempeln (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.8.2010, Az: 12 U 45/10; Abruf-Nr. 103002).  

    Beachten Sie: Die Voraussetzungen hierfür sind sehr eng, und der Weg, Ersatz von der Behörde zu beanspruchen, ist die letzte aller Möglichkeiten. Vor allem muss vorher versucht werden, beim Schädiger selbst die Ansprüche durchzusetzen. Das Urteil zeigt also einerseits, wie hoch die Glocken hängen, andererseits aber auch, dass der Weg nicht von vornherein aussichtslos ist.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 3 | ID 139098