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  • 01.01.2007 | Gutachter

    Anlehnung des Gutachtenhonorars an die Reparaturkosten

    Auch das AG Schwerte hält die Abrechnung des an der Reparaturkostenhöhe orientierten Gutachtenhonorars für richtig (Urteil vom 22.11.2006, Az: 7 C 156/06; Abruf-Nr. 063749; eingesandt von Dipl.-Ing. Wagener, Schwerte). Damit schließen sich die Richter der BGH-Rechtsprechung an (siehe Ausgabe 5/2006, Seite 1).  

    Beachten Sie: Das Thema „Gutachtenhonorar“ geht vielen Richtern offensichtlich auf die Nerven. In zahlreichen Urteilen wendet das Gericht für die Begründung nur wenige Zeilen auf und verweist darauf, die Gründe seien der beklagten Versicherung bereits aus einer ganzen Serie von Urteilen desselben Gerichts bekannt.  

    Unser Tipp: Lesen Sie zur Frage des Sachverständigenhonorars auch die Beiträge in Ausgabe 12/2005, Seite 1 sowie 3/2006, Seite 11 und 10/2006, Seite 6. Sie finden die Beiträge auch im Online-Archiv unter www.iww.de.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 4 | ID 98013