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  • 07.12.2010 | Glasschaden

    Abdecklinse des Adaptive Cruise Control gebrochen

    Ist an der Messeinrichtung für den abstandhaltenden Tempomat die gläserne Linse wegen eines Steinschlags gebrochen und liefert der Hersteller das System nur komplett, liegt im Hinblick auf das Gesamtsystem keine von der Teilkaskoversicherung zu entschädigende Position vor (LG Verden/Aller, Urteil vom 18.8.2010, Az: 2 S 247/09).  

    Beachten Sie: Neue Teile, neue Rechtsfragen. Doch die Problematik als solche ist bereits aus den Marderbissschäden bekannt, wenn mit dem zerkauten Kabel oder Schlauch teure Technik untrennbar verbunden ist. Die Rechtsprechung ist insoweit völlig uneinheitlich mit einer Tendenz, wie es auch das LG Verden entschieden hat.  

    Im Verfahren vor dem LG Verden hatte der Kläger trotz Hinweise des Gerichts nichts zu den Kosten des Linsentauschs vorgetragen. Vermutlich hat er es auch gar nicht gekonnt, weil der Hersteller die Linse nicht einzeln liefert. So bekam er gar nichts.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 2 | ID 140672