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  • 01.03.2006 | Fremder Fahrer baut Unfall

    Einwand grober Fahrlässigkeit greift nicht!

    Ist in der Kaskoversicherung der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit entstanden, muss die Versicherung nicht zahlen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherungsnehmer (VN) selbst (bzw. der Geschäftsführer, wenn VN eine Firma ist) oder ein „Repräsentant“ am Steuer saß.  

     

    Was ist ein „Repräsentant“?

    Ein Repräsentant ist jemand, dem die volle Verantwortung für ein Fahrzeug übertragen worden ist. Wenn zum Beispiel  

    • der Opa wegen günstiger Prämien VN, sein Enkel aber für das versicherte Fahrzeug verantwortlich ist, ist der Enkel Repräsentant.
    • der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Kfz mit der Absprache überlässt, dass der Arbeitnehmer sich um alles selbst kümmert (Überwachung der Zahlungen für Steuern/Versicherung, Einhaltung Inspektions-/HU-Termine), ist der Arbeitnehmer Repräsentant.

     

    Kein Repräsentant: Versicherung muss zahlen

    Im Normalfall der Fremdnutzung von Fahrzeugen ist fast nie die Position eines Repräsentanten anzunehmen. Ein Kunde auf einer Probefahrt ist kein Repräsentant. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer, die ein betriebseigenes Fahrzeug im Rahmen arbeitsvertraglich gebotener bzw. erlaubter Nutzung fahren, ohne für das Fahrzeug verantwortlich zu sein. In beiden Fällen muss die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers an Sie zahlen.