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  • 04.05.2009 | Fraunhofer-Marktpreisspiegel

    Versicherer ignorieren Rechtsprechung

    Die Versicherer pochen weiterhin auf die Anwendung des Fraunhofer-Marktpreisspiegels - auch in Gerichtsbezirken, in denen es eine stabile Rechtsprechung kontra Fraunhofer gibt. Versicherer wenden immer wieder ein: Mehr als im Fraunhofer-Marktpreisspiegel verzeichnet ist, gibt es nicht. Von einigen Versicherern ist man das gewohnt. Aufmerken lässt aber, dass sogar die ADAC-Versicherung so vorgeht.  

     

    Angetreten unter der gelben Fahne des Verbraucherschutzes mutet auch sie dem Geschädigten zu, klagen zu müssen, um sein Recht zu bekommen. Das AG Pforzheim urteilt aber seit Monaten - wie auch die Berufungskammer des LG Karlsruhe - auf Basis der Schwacke-Mietpreisliste, so auch im aktuellen Fall. Das hätte man als Verbraucherschützer wissen müssen (Urteil vom 31.3.2009, Az: 9 C 376/08, eingesandt von Rechtsanwalt Martin Lins, Pforzheim; Abruf-Nr. 091360).  

     

    OLG Köln mit Urteilen kontra Fraunhofer-Marktpreisspiegel

    Bemerkenswert ist auch die Entwicklung am OLG Köln, das von den Versicherern stets als Flagship der Pro-Fraunhofer-Rechtsprechung geführt wird. Wir haben von Anfang an darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil ein rein prozessuales war: Weil der Vermieter nicht bereit war, einen sehr hohen Kostenvorschuss für ein Sachverständigengutachten einzuzahlen, blieb Fraunhofer als kleinster gemeinsamer Nenner (siehe Ausgabe 11/2008, Seite 13).